Digitale Lösungen für modernes Forderungsmanagement

Effiziente Durchsetzung berechtigter Forderungen
in Deutschland und Europa

Durch digitale Prozesse, transparente Kommunikation und internationale Erfahrung schaffen wir Entlastung für unsere Mandanten und faire Lösungen für alle Beteiligten.

Professionelles Forderungsmanagement für Parkraumbetreiber

Avenly unterstützt Betreiber privater Parkflächen bei der außergerichtlichen Bearbeitung offener Forderungen. Unsere Tätigkeit beginnt erst dann, wenn eine Forderung aus der Nutzung einer privaten Parkfläche trotz vorheriger Zahlungsaufforderung nicht beglichen wurde und der Parkraumbetreiber keinen Zahlungseingang verzeichnen konnte.

Wir übernehmen die weitere Bearbeitung des Vorgangs, prüfen eingehende Einwendungen und sorgen für eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten. Dabei setzen wir auf digitale Prozesse, rechtssichere Abläufe und einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen.

Unser Ziel ist eine effiziente und faire Lösung für alle Beteiligten – professionell, nachvollziehbar und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Frequently asked questions

Allgemeine Fragen

Avenly ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierter Inkassodienstleister. Wir unterstützen Unternehmen bei der außergerichtlichen Bearbeitung offener Forderungen. Dazu gehören beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit privaten Parkflächen, unbezahlten Tankvorgängen oder vergleichbaren Sachverhalten. Unsere Registrierung können Sie im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister einsehen.

Sie haben ein Schreiben erhalten, weil wir von einem Unternehmen mit der Bearbeitung einer offenen Forderung beauftragt wurden. Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Vorgang – einschließlich Aktenzeichen, Forderungsbetrag und Zahlungsfrist – finden Sie in Ihrem Schreiben.

Der Auftraggeber ist das Unternehmen, das die Forderung ursprünglich geltend macht und uns mit der Bearbeitung beauftragt hat. Die Angaben zum Auftraggeber finden Sie in Ihrem Schreiben.

Nein. Avenly ist keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern ein registrierter Inkassodienstleister. Wir bearbeiten Forderungen im Auftrag von Unternehmen und bieten keine unabhängige Rechtsberatung an.

Private Parkflächen

Private Parkflächen stehen häufig Kunden, Besuchern, Patienten, Mietern oder anderen berechtigten Nutzern zur Verfügung. Die Kontrolle dient dazu, die Verfügbarkeit dieser Flächen sicherzustellen.

Geeignete Nachweise können beispielsweise sein:

  • Zahlungsbelege
  • Kassenbons
  • Parktickets
  • Tankbelege
  • Fotos
  • Verkaufs- oder Abmeldeunterlagen
  • sonstige relevante Dokumente

Auf privaten Parkflächen gelten die vor Ort ausgewiesenen Nutzungs- und Vertragsbedingungen. Diese werden regelmäßig durch entsprechende Beschilderungen bekannt gemacht.

Wenn Sie die Parkfläche berechtigt genutzt haben, senden Sie uns bitte einen geeigneten Nachweis, beispielsweise einen Kassenbon oder Terminbeleg. Wir prüfen anschließend Ihren Vorgang.

Die zulässige Parkdauer dient dazu, die Parkfläche für alle berechtigten Nutzer verfügbar zu halten. Wird die erlaubte Parkdauer überschritten, kann nach den geltenden Nutzungsbedingungen eine Forderung entstehen.

Bei vielen Parkflächen wird die Nutzungsdauer anhand der dokumentierten Ein- und Ausfahrt ermittelt. Maßgeblich ist die gesamte Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs auf der Fläche.

Je nach eingesetztem System können beispielsweise folgende Daten dokumentiert werden:

  • Ein- und Ausfahrt
  • Kennzeichen
  • Zeitstempel
  • Standortdaten
  • weitere Vorgangsdaten

Die konkrete Dokumentation hängt vom jeweiligen Parkplatzbetreiber ab.

Bei privaten Parkflächen handelt es sich nicht um behördliche Verwarnungsgelder. Grundlage sind die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Fläche sowie gegebenenfalls entstandene Bearbeitungs- und Nachverfolgungskosten.

Zahlung und Forderung

Warum soll ich zahlen?

Nein. Avenly macht keine behördlichen Bußgelder geltend. Es handelt sich um zivilrechtliche Forderungen von Unternehmen oder privaten Betreibern.

Der Gesamtbetrag kann je nach Vorgang aus verschiedenen Positionen bestehen, beispielsweise:

  • Hauptforderung
  • Vertragsstrafe oder Entgeltforderung
  • Bearbeitungs- und Nachverfolgungskosten
  • Inkassokosten
  • Auslagen
  • Zinsen oder weitere gesetzlich zulässige Nebenforderungen

Die konkreten Positionen finden Sie in Ihrem Schreiben.

Wenn eine offene Forderung trotz Fälligkeit nicht beglichen wird, kann der Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der weiteren Bearbeitung beauftragen. Hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen. Ob und in welcher Höhe diese zu erstatten sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Einzelfall.

Bitte überweisen Sie den im Schreiben genannten Betrag auf das dort angegebene Konto. Geben Sie als Verwendungszweck ausschließlich Ihr Aktenzeichen an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

Bitte senden Sie uns einen Zahlungsnachweis mit folgenden Angaben:

  • Aktenzeichen
  • Zahlungsdatum
  • Betrag
  • Empfängerkonto
  • Verwendungszweck

Wir prüfen anschließend den Zahlungseingang.

Bitte kontaktieren Sie uns und senden Sie einen Zahlungsnachweis. Wir prüfen dann, ob die Zahlung Ihrem Vorgang zugeordnet werden kann.

Überzahlungen werden grundsätzlich erstattet. Für die Bearbeitung und Rücküberweisung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,80 EUR an. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihr Aktenzeichen, einen Zahlungsnachweis sowie Ihre Bankverbindung mit.

Wenn Sie eine Rechnung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihres Aktenzeichens.

Eine Ratenzahlung kann im Einzelfall vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist. Eine Ratenzahlung gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als vereinbart.

Eine Fristverlängerung kann im Einzelfall geprüft werden. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist. Eine Verlängerung gilt erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung.

Eine pauschale Reduzierung von Forderungen ist nicht vorgesehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist, senden Sie uns bitte Ihre Einwendungen mit entsprechenden Nachweisen. Wir prüfen den Vorgang sorgfältig.

Wenn weder eine Zahlung noch eine nachvollziehbare Rückmeldung erfolgt, wird der Vorgang weiterbearbeitet. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Je nach Sachverhalt können weitere außergerichtliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Einwendungen und Klärung

Bitte teilen Sie uns Ihre Einwände schriftlich mit und fügen Sie vorhandene Nachweise bei. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto schneller kann der Sachverhalt geprüft werden.

Geeignete Nachweise können beispielsweise sein:

  • Zahlungsbelege
  • Kassenbons
  • Parktickets
  • Tankbelege
  • Fotos
  • Verkaufs- oder Abmeldeunterlagen
  • sonstige relevante Dokumente

Ja. Wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten, können Sie uns Ihre Einwendungen schriftlich mitteilen. Bitte begründen Sie diese möglichst konkret und fügen Sie vorhandene Nachweise bei.

Der Vorgang wurde einem Fahrzeug zugeordnet. Zur Klärung des Sachverhalts wird daher zunächst der Fahrzeughalter kontaktiert.

Bitte teilen Sie uns mit, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat. Hierfür benötigen wir in der Regel den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift der verantwortlichen Person.

Wenn keine ausreichenden Angaben zur verantwortlichen Person gemacht werden, kann der Vorgang weiterhin gegen Sie verfolgt werden.

Bitte senden Sie uns geeignete Nachweise, beispielsweise:

  • Kaufvertrag
  • Abmeldebestätigung
  • Zulassungsunterlagen

Wir prüfen anschließend den Sachverhalt.

Bitte teilen Sie uns mit, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat oder welche Person bzw. Abteilung die Zuordnung vornehmen kann.

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